Anmeldung & Aufnahme

Für alle Aufnahmeverfahren ist die Schulleitung zuständig. Bei Bewerbungen für das Internat werden Beratung und Gespräch von der Schulleitung und Herrn Rene Wahl geführt. Bei Fragen zu den Internatskosten erhalten Sie Auskunft und Beratung bei Herrn Hahn, Schulstiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Bitte beachten Sie: für alle Aufnahmegespräche in die Klassen der weiterführenden Schulen sind die letzten Zeugnisse zum Aufnahmegespräch mitzubringen (gilt für alle Schularten). Generell kann eine Aufnahme erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (s.u.) erfolgen.

Unter dem Link "Kontakt bei Rückfragen" erhalten Sie ausführliche individuelle Beratung oder Terminvereinbarung.

KLASSEN 5 GYMNASIUM UND REALSCHULE

Für diese beiden Klassen stehen jeweils 28 Plätze zur Verfügung. Diese werden nach Quoten für Schwäbisch Hall, Michelbach und Umgebung vergeben. Die Klassen müssen nach Jungen und Mädchen ausgewogen sein, dazu kommen kirchliches Engagement und soziale Kriterien.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Übergang aus Waldorfschulen aus der Klasse 4 in die Klassen 5 ein Beratungsgespräch mit den zuständigen staatlichen Schulämtern führen.

 

Zeitplan für das Aufnahmeverfahren 2025 Kontakt bei Rückfragen
ab Oktober 2024 Bewerbungsbogen einreichen (Formular)
15.02.2024
Tag der offenen Tür
10:00-12:00 Uhr
Informationsveranstaltung für Eltern und Kinder der kommenden Klassen 5
Februar / März Beratungen in den GS für die weiterführenden Schulen
26.02.2025 und 27.02.2025
14:00-18:00 Uhr

Anmeldung und Aufnahmegespräche in der Mensa im Neubau (Eltern, Kind und Vertreter der Schulleitungen).

Wir benötigen folgende Unterlagen für die Anmeldung:

  • Personalbogen
  • Familienstammbuch zur Einsicht und eine Kopie der Geburtsurkunde
  • Eine Zeugniskopie der 3. Klasse
  • Die Grundschulempfehlung/Anmeldung zur weiterführenden Schule
  • Einen Nachweis der Masernschutzimpfung gemäß Masernschutzgesetz seit 01. März 2020. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder, insbesondere bei bereits erlittener Krankheit, ein ärztliches Attest beigebracht werden.
Aufnahmekonvent Klassen 5
Anfang März 2025 Versand der Aufnahmeentscheidung an die Eltern

AUFBAUGYMNASIUM

  1. Aufnahmebedingung vom Gymnasium aus ist das reguläre Versetzungszeugnis. Dazu kommen Profilberatungsgespräche und ggf. Feststellungsprüfungen für die Profile.
  2. Aufnahmebedingung von der Realschule aus ist das Versetzungszeugnis bzw. Halbjahreszeugnis mit einem Durschschnitt von 2,3 in den Kernfächern D,M,E. Dazu Beratungsgespräche wie unter Ziffer 1. Mit der mittleren Reife in den Aufbauzug ab Klasse 11 ist ein Durchschnitt von 3,0 in den Kernfächern erforderlich, wobei kein Fach schlechter sein darf als 4,0.
  3. Aufnahmebedingung von der Hauptschule aus ist das Versetzungszeugnis bzw. Halbjahreszeugnis mit einem Durschschnitt von 2,0 in den Hauptfächern D,M,E. Dazu die Beratungsgespräche wie unter Ziffer 1.

Werden die o.g. Zeugnisdurchschnitte nicht erreicht oder liegen Bewerbungen aus anderen Schularten vor, wird eine Aufnahmeprüfung hier im Haus durchgeführt. Bitte lassen Sie sich hierfür individuell von Herrn Gruber beraten.

In der Regel werden neue Schülerinnen und Schüler zu den Halbjahreswechseln oder Schuljahreswechseln aufgenommen.

Wichtig: für Übergange aus Waldorfschulen ist in jedem Fall eine Aufnahmeprüfung in den Fächern D,M,E erforderlich, ab Klasse 9 auch in Französisch. Wegen dieser Prüfungen sind Übergänge nur von Schuljahr zu Schuljahr möglich. 

 

Zeitplan für das Aufnahmeverfahren 2025 Kontakt bei Rückfragen
ab Oktober 2024 Unterlagen und Personalbogen anfordern (Sekretariat).
möglichst frühzeitig

Personalbogen / Unterlagen zusenden

Nehmen Sie die BaFöG-Beratung in Anspruch!

15.02.2025
Tag der offenen Tür

13:00-16:00 Uhr
Tag der offenen Tür für die Aufnahme ins ABG bzw. Internat
nach Erhalt der Halbjahresinformation

Personalbogen und folgende Unterlagen zusenden

  • ein kurzes Bewerbungsschreiben
  • einen handgeschriebenen Lebenslauf
  • eine Geburtsurkunde oder beglaubigte Kopie
  • eine Beurteilung der derzeitigen Schule zum Leistungs- und Sozialverhalten
  • Zeugnisse der letzten drei Jahre
  • eine formlose Erklärung des gesetzlichen Vertreters zur Kostenübernahme
  • Einen Nachweis der Masernschutzimpfung gemäß Masernschutzgesetz seit 01. März 2020. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder, insbesondere bei bereits erlittener Krankheit, ein ärztliches Attest beigebracht werden.
Datum folgt
09:00-13:00 Uhr
Aufnahmeprüfungen
Datum folgt
09:00-13:00 Uhr
Nachzüglertermin für Aufnahmeprüfungen
Bitte reichen Sie bis 14 Tage vor den Aufnahmeprüfungen die Bewerbungen ein. In dringenden Fällen können Aufnahmegespräche nach individueller Terminvereinbarung stattfinden. Wir bitten um Verständnis, dass Aufnahmeprüfungen nur zu den o.g. Terminen möglich sind.

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