Anmeldung & Aufnahme
Bitte beachten Sie: für alle Aufnahmegespräche in die Klassen der weiterführenden Schulen sind die letzten Zeugnisse zum Aufnahmegespräch mitzubringen (gilt für alle Schularten). Generell kann eine Aufnahme erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (s.u.) erfolgen.
Unter dem Link "Kontakt bei Rückfragen" erhalten Sie ausführliche individuelle Beratung oder Terminvereinbarung.
KLASSEN 5 GYMNASIUM UND REALSCHULE
Für diese beiden Klassen stehen jeweils 28 Plätze zur Verfügung. Diese werden nach Quoten für Schwäbisch Hall, Michelbach und Umgebung vergeben. Die Klassen müssen nach Jungen und Mädchen ausgewogen sein, dazu kommen kirchliches Engagement und soziale Kriterien.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Übergang aus Waldorfschulen aus der Klasse 4 in die Klassen 5 ein Beratungsgespräch mit den zuständigen staatlichen Schulämtern führen.
Zeitplan für das Aufnahmeverfahren 2024 | Kontakt bei Rückfragen |
ab Oktober 2023 | Bewerbungsbogen einreichen (Formular) |
03.02.2024 Tag der offenen Tür 10:00-12:00 Uhr |
Informationsveranstaltung für Eltern und Kinder der kommenden Klassen 5 |
Februar / März | Beratungen in den GS für die weiterführenden Schulen |
29.02.2024 und 01.03.2024 14:00-18:00 Uhr |
Anmeldung und Aufnahmegespräche in der Mensa im Neubau (Eltern, Kind und Vertreter der Schulleitungen). Wir benötigen folgende Unterlagen für die Anmeldung:
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Aufnahmekonvent Klassen 5 | |
04.03.2024 | Versand der Aufnahmeentscheidung an die Eltern |
AUFBAUGYMNASIUM
- Aufnahmebedingung vom Gymnasium aus ist das reguläre Versetzungszeugnis. Dazu kommen Profilberatungsgespräche und ggf. Feststellungsprüfungen für die Profile.
- Aufnahmebedingung von der Realschule aus ist das Versetzungszeugnis bzw. Halbjahreszeugnis mit einem Durschschnitt von 2,3 in den Kernfächern D,M,E. Dazu Beratungsgespräche wie unter Ziffer 1. Mit der mittleren Reife in den Aufbauzug ab Klasse 11 ist ein Durchschnitt von 3,0 in den Kernfächern erforderlich, wobei kein Fach schlechter sein darf als 4,0.
- Aufnahmebedingung von der Hauptschule aus ist das Versetzungszeugnis bzw. Halbjahreszeugnis mit einem Durschschnitt von 2,0 in den Hauptfächern D,M,E. Dazu die Beratungsgespräche wie unter Ziffer 1.
Werden die o.g. Zeugnisdurchschnitte nicht erreicht oder liegen Bewerbungen aus anderen Schularten vor, wird eine Aufnahmeprüfung hier im Haus durchgeführt. Bitte lassen Sie sich hierfür individuell von Herrn Gruber beraten.
In der Regel werden neue Schülerinnen und Schüler zu den Halbjahreswechseln oder Schuljahreswechseln aufgenommen.
Wichtig: für Übergange aus Waldorfschulen ist in jedem Fall eine Aufnahmeprüfung in den Fächern D,M,E erforderlich, ab Klasse 9 auch in Französisch. Wegen dieser Prüfungen sind Übergänge nur von Schuljahr zu Schuljahr möglich.
Zeitplan für das Aufnahmeverfahren 2024 | Kontakt bei Rückfragen |
ab Oktober 2023 | Unterlagen und Personalbogen anfordern (Sekretariat). |
möglichst frühzeitig |
Personalbogen / Unterlagen zusenden Nehmen Sie die BaFöG-Beratung in Anspruch! |
03.02.2024 Tag der offenen Tür 13:00-16:00 Uhr |
Tag der offenen Tür für die Aufnahme ins ABG bzw. Internat |
nach Erhalt der Halbjahresinformation |
Personalbogen und folgende Unterlagen zusenden
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03.05.2023 09:00-13:00 Uhr |
Aufnahmeprüfungen |
12.07.2023 09:00-13:00 Uhr |
Nachzüglertermin für Aufnahmeprüfungen |
Bitte reichen Sie bis 14 Tage vor den Aufnahmeprüfungen die Bewerbungen ein. In dringenden Fällen können Aufnahmegespräche nach individueller Terminvereinbarung stattfinden. Wir bitten um Verständnis, dass Aufnahmeprüfungen nur zu den o.g. Terminen möglich sind. |